Niedrige Energiekosten 

… durch Vertragsoptimierung für Privat- und Geschäftskunden

Als Ihre Energiemakler haben wir exklusiven Zugriff auf sehr gute Tarife und können bei Großabnehmern auch Kontrakte direkt aushandeln – für Strom und Gas. Bei der Senkung der Kosten können Sie dauerhaft 5–15% sparen! 

Procedere:

  1. Sie senden uns per Fax oder Email Ihre letzte Strom- und/oder Gasabrechnung.
  2. Wir suchen die für Sie besten Angebote heraus und stellen sie Ihnen vor.
  3. Wir schließen einen Maklervertrag ab.
  4. Wir realisieren Ihre Umstellung des Versorgers.
  5. In der Folge halten wir für Sie den Markt sowie Ihre etwaige Kündigungsfrist im Blick.
  6. Bei einem neuen passenden Angebot melden wir uns automatisch wieder bei Ihnen.


Sie sehen – Sie sind die Jagd nach dem besten Strom- bzw. Gas-Tarif ein für alle mal los!

… durch den geförderten Sanierungsfahrplan bei Wohnungseigentum

Erfolgreich sanieren und Energie sparen mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW).

Einfach mal drauf lossanieren, das geht oft nach hinten los. Für langfristig hohen Wohnkomfort und niedrige Energiekosten vereinbaren Sie besser als ersten Schritt einen Termin für eine „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“. Die Bundesregierung übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten. In dieser Energieberatung wird Ihnen gezeigt, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken können. Dazu kommen wir zu Ihnen und nehmen den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe. Mit der geförderten Beratung erhalten Sie qualitätsgesicherte Informationen und Vergleichsmöglichkeiten, um den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen, einschätzen und bewerten zu können. Als Ergebnis der Energieberatung erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan ganz nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget – entweder für eine komplette oder schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zum Energiesparen. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dies hilft auch dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Wen fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen)

Was wird gefördert?

Das BMWK übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei

  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.

Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn wir den Energieberatungs-Bericht (einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorstellen. Denn bei der WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger.

… durch Energieeffizienz-Beratung für Unternehmen

In diesem Bereich arbeiten wir mit einem Ingenieurbüro zusammen. Dieses Büro ist zugelassener bzw. gelisteter Energieberater für die BAFA-Energieberatung im Mittelstand und es ist gleichzeitig dafür zugelassen, die Förderungsanträge für die KfW komplett vorzubereiten. Referenzkunden können jederzeit benannt werden.


Es werden Energieaudits nach DIN EN ISO 16247-1- KMU und Nicht-KMU erstellt. 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wurde, sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichregelung) gestellt haben.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 6.000 Euro.


Diese geförderten Energieberatungen sind hochwertige Energieaudits im Sinne der EUEnergieeffizienzrichtlinie.

… durch Umrüstung auf LED-Lichttechnik für Firmen, Praxen, etc. 

Die LED unterscheidet sich von Grund auf von allen bisher genutzten Lichtquellen. Viele ihrer Eigenschaften sind einzigartig.

Die besonderen Qualitätsvorzüge der LED-Lampen sind:

  • Geringer Energieverbrauch,
  • hohe Lebensdauer,
  • keine giftige Materialien, die als Sondermüll entsorgt werden müssen,
  • hohe Farbstabilität und IR- und UV-freies Licht.

Der LED-Einsatz ist vom kleinen Ladengeschäft über Filialbetriebe bis hin zu großen Autohäusern und Werkshallen sowie Parkplätze und Parkhäuser realisierbar.

Die durchschnittliche Strom-Einsparung durch LED-Einsatz in Geschäftsräumen liegt bei ca. 60%.

 

… durch den Einsatz von Kompensationsanlagen für Unternehmen


Elektronische Stromoptimierung

Bereits seit Jahrzehnten werden Kompensationsanlagen von der Industrie weltweit genutzt. Das ist aber auch die Lösung für fast alle Gewerbekunden, die Ihre Stromkosten langfristig reduzieren möchten.

Hier ist eine Ersparnis von 10–18% des induktiven Stromverbrauchsanteils möglich. Bei Blindleistung sind es bis zu 100%, falls der Kunde für Blindleistung extra bezahlen muss.


Die wichtigsten Vorteile für den Einsatz von Kompensationsanlagen:

  • Reduziert die Wirkleistung durch Oberwellendämpfung.
  • Reduziert die Blindstromaufnahme bei induktiven Verbrauchern und senkt dadurch die Blindstromkosten um nahezu 100%.
  • Sorgt dafür, dass die induktiven Verbraucher ruhiger laufen und eine längere Lebensdauer erhalten und der Kunde zusätzlich an Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten spart.

Induktive Verbraucher sind z.B. motorbetriebene Endgeräte wie Arbeitsmaschinen, Pumpen, Kühl- und Klimaanlagen und Leuchtstofflampen mit konventionellen, induktiven Vorschaltgeräten (Starter).

Eine Kompensationsanlage rechnet sich ab einem Stromverbrauch von ca. 70.000 kWh im Jahr. Hierzu ist als Finanzierungsform Leasing möglich.